Grundschule Obervellmar / Vellmar

Ablauf der Sprachförderung in der Praxis

  • Schon zum Zeitpunkt der Sprachkompetenzüberprüfung, also etwa ein Jahr vor Schulbeginn, geben die Eltern mit Ihrer Unterschrift das Einverständnis für eine erste Sprachüberprüfung Ihres Kindes.
  • Zu Beginn des ersten Schuljahres überprüft der Förderlehrer in einer Reihenuntersuchung alle Schülerinnen und Schüler. Diese Untersuchung erfolgt in Kleingruppen und erhebt nicht den Anspruch einer umfassenden Diagnose.
  • Nach Abschluss der Reihenuntersuchung werden die Eltern der Schüler/Innen angeschrieben und zu einem Beratungsgespräch eingeladen, bei denen ein auffälliges Sprachverhalten festgestellt wurde.
  • Das Beratungsgespräch dient zum einen der Anamnese. Das heißt, der Förderlehrer befragt die Eltern zur bisherigen allgemeinen Entwicklung und Sprachentwicklung des Kindes, außerdem zu bereits erfolgten oder auch noch laufenden therapeutischen Maßnahmen. Anschließend werden sinnvolle Fördermaßnahmen im Einzelnen und Möglichkeiten der Unterstützung durch häusliche Weiterarbeit besprochen.
  • Im Anschluss an die Beratungsgespräche erfolgt abhängig vom Ergebnis die Planung der Förderung in Absprache mit behandelnden Therapeuten (Logogopäden, Ergotherapeuten etc.) und den unterrichtenden Lehrer/Innen.
  • Zu Beginn der Sprachförderung erfolgt eine umfassende Diagnose, auf deren Ergebnis die Inhalte der Fördermaßnahmen festgelegt werden.
  • Sind im Rahmen der Fördermaßnahmen häusliche Übungen sinnvoll, werden die die Eltern telefonisch oder auch während eines Gesprächs in der Schule informiert und eingewiesen.
  • Ist die Sprachförderung abgeschlossen, werden die Eltern informiert und es werden eventuell weitere sinnvolle Maßnahmen besprochen.