Grundschule Obervellmar / Vellmar

Informationen über den Ablauf der Einschulung in der Grundschule Obervellmar

 

Schulanmeldung  

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden werden auf Grund des Hessischen Schulgesetzes am 01. August schulpflichtig.

„Kann-Kinder“ sind Kinder die noch nicht schulpflichtig sind, aber auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden sollen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin.

Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt in unserer Schule, wenn Sie in unserem Einzugsgebiet wohnen.  

Sie bekommen dazu eine schriftliche Aufforderung mit einem Anmeldetermin.

Familien, die keine schriftliche Einladung erhalten haben, z.B. weil sie später zugezogen sind, sollten einen Termin mit der Grundschule vereinbaren.

Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auch zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet werden.

An diesem Tag benötigen sie die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) und ggf. einen Personalausweis.

 

 

Sprachdiagnose

Am Tag der Schulanmeldung findet auch die Sprachdiagnose statt. Dabei werden von der Schulleiterin oder einer Lehrkraft die sprachlichen Fähigkeiten Ihres Kindes diagnostiziert. Dies geschieht spielerisch. Ziel ist herauszufinden, ob Ihr Kind sprachlich in der Lage sein wird, dem Unterricht in der 1. Klasse zu folgen.

 

Falls Ihr Kind noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügt, werden Sie auf das Angebot eines schulischen Sprachvorlaufkurses hingewiesen. Der Sprachvorlaufkurs beginnt immer nach den Sommerferien und wird von einer Lehrkraft aus dem Kollegium geleitet. Falls Sie diese freiwillige Maßnahme zur Förderung der Sprachkompetenz Ihres Kindes nicht in Anspruch nehmen und Ihr Kind zum Zeitpunkt der Einschulung noch immer nicht über die für den Eintritt in eine erste Klasse erforderliche Sprachkompetenz verfügen sollte, besteht für die Schulleitung die Möglichkeit, Ihr Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. 

 

 

Schuldiagnose / Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes

Jeweils im März/April des Jahres, in dem Ihr Kind in die Schule kommen soll, findet der Schulprobetag statt. Die Kinder absolvieren unterschiedliche „Diagnose-Stationen“. Auch die Erzieherinnen sind am Schulprobetag beteiligt. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule erfolgt dann im Anschluss durch die Schulleiterin. Ggf. wird auch der schulpsychologische Dienst beteiligt.

Falls festgestellt wird, dass Ihr Kind noch nicht schulfähig ist, kann es vom Schulbesuch von der Schulleiterin zurückgestellt werden.

 

 

Gestattung:

In begründeten Ausnahmefällen kann der Besuch einer „nicht zuständigen“ Grundschule durch die Eltern beantragt werden.

Den erforderlichen schriftlichen Gestattungsantrag (Vordruck) erhalten Sie im Sekretariat. 

Über die Genehmigung entscheidet das Staatliche Schulamt.